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16.07.2023, 19:19 Uhr
Antrag der CDU-Fraktion: Prüfauftrag auf die Einrichtung „zeitlich beschränkter Geschwindigkeitsreduktion“ abgelehnt

Nachdem viele Bürgerinnen und Bürger, überwiegend Anwohnerinnen und Anwohner der Püttlinger Ortseingangsstraßen, bei Mitgliedern der CDU-Fraktion angefragt hatten, ob dort nicht Tempo 30 möglich sei, stellte die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 29. April folgenden Antrag bei der Stadtverwaltung:

 

„Die CDU beantragt, dass die Verwaltung prüft, ob an Ortseingängen (z.B. Hauptstraße, Sprengerstraße) aus Gründen des Lärmschutzes zeitlich beschränkt (22-6 Uhr) die zulässige Höchstgeschwindigkeit beispielsweise auf 30 km/h reduziert werden kann.

 

Begründung:
Anwohner/innen der Ortseingangsstraßen fragen vermehrt bei der CDU Püttlingen & Köllerbach nach, da dort häufig mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Vor kurzem wurden in anderen Kommunen, z.B. Ortseingang Walpershofen, Tempo 30 in der Zeit von 22 bis 6 Uhr eingerichtet. Dies regte die Anwohner/innen dazu an, bei der CDU anzufragen, ob dies in Püttlingen auch möglich sei.“

 

Die Stadtverwaltung leitete den Antrag an die zuständige Stelle im Regionalverband Saarbrücken weiter. Der Antrag wurde dann auf der Tagesordnung des Hauptausschusses am 05.07. behandelt, da am 21. Juni ein Antwortschreiben des Regionalverbandes eintraf. Zusammengefasst ist dort geschrieben, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften nur mit vorliegender Gefahrenlage möglich sei. „Eine solche Gefahrenlage ist anzunehmen, wenn es ohne verkehrsbehördlichen Eingriff zu Unfällen oder Schäden kommt. Dies ist im vorliegenden Fall nicht zutreffend.“, so der Wortlaut des Schreibens. „Eine allgemeine Anordnung für alle Ortseingänge ist nicht möglich, da jede Verkehrssituation und jede Örtlichkeit individuell geprüft werden muss. Zudem liegen keine verwertbaren Daten vor, die eine Lärmbelastung nachweisen. Beschränkungen der Geschwindigkeit aufgrund von Lärmemissionen erfordert nach den Lärmschutzrichtlinien

STV eine Lärmberechnung entsprechend der RLS-90. Die Meinungen der Anwohner stellen keine verlässliche Datenquelle dar.“, so dort weiter geschrieben. 

Der Prüfauftrag der CDU-Fraktion wurde also erfüllt, jedoch wird dem Vorhaben nicht weiter nachgegangen. Der Antragssteller stellt sich die Frage: „Was ist der Unterschied vom Ortseingang Walpershofen zum Ortseingang Hauptstraße Köllerbach?“